Hilfe bei den Betriebskosten

Die Betriebskostenabrechnung für 2023 wird bei manchem höher als gedacht ausfallen. Wer droht, dadurch in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, kann sich Hilfe holen.

Die Betriebskostenabrechnung sorgt bei dem ein oder anderen alle Jahre wieder für ein großes Loch in der Haushaltskasse. Wer besonders betroffen und nicht in der Lage ist, seine Nachzahlung zu leisten, kann beim Jobcenter einen einmaligen Zuschuss beantragen.

Wichtig: Um möglicherweise eine Einmalzahlung des Jobcenters zu bekommen, muss der Antrag in dem Monat gestellt werden, in dem die Betriebskostenabrechnung im Briefkasten war. Die Regelung, dass Betroffene drei Monate nach Zustellen der Abrechnung Zeit haben, einen Antrag zu stellen, ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Auch für das Jahr 2024 ist mit steigenden Energiekosten zu rechnen, unter anderem, weil Preisbremsen ausgelaufen sind und ab April die Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent hochgesetzt wird. Deshalb empfiehlt die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) ihren Mieterinnen und Mietern die Betriebskostenvorauszahlung freiwillig vorsorglich anzupassen. Die Befürchtung ist, dass die Vorauszahlungen durch die erneuten Kostensteigerungen nicht für alle Mieter ausreichend sind. Die Anpassung ist freiwillig, aber: Mit einer angepassten Vorauszahlung kann eine hohe Nachforderung im kommenden Jahr abgefedert werden.      

23. April 2024